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   OLG Hamm, 16.06.2003 - 23 W 22/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13663
OLG Hamm, 16.06.2003 - 23 W 22/03 (https://dejure.org/2003,13663)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2003 - 23 W 22/03 (https://dejure.org/2003,13663)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 23 W 22/03 (https://dejure.org/2003,13663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Wirksamkeit der Zustellung eines Festsetzungsbeschlusses an Mandantin unter Betreuung ohne Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Bewirkung einer partiellen Beschränkung der Geschäftsfähigkeit durch Einrichtung der Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses kurz vor Bestellung eines Betreuers

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1 n.F.; ; ZPO § 171 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 180; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; BRAGO § 19 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 104; ; BGB § 105 Nr. 2; ; BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung des Beschlusses über Festsetzung der anwaltlichen Vergütung an unter Betreuung gestellten Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2003 - 23 W 22/03
    Die vom Sachverständigen als Ursache ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen angeführten erheblichen cerebralen Durchblutungsstörungen mit Zustand nach zahlreichen kleinen und mindestens einem großen Schlaganfall verbunden mit Störungen des Gedächtnisses und der Merkfähigkeit und des Antriebes bewirken keine psychische Erkrankung der Beteiligten zu 2), die sie in ihrer freien Willensbildung beeinträchtigt oder eine solche gar ausschließt mit der Folge ihrer Geschäfts- und Prozessunfähigkeit (vgl. BGH NJW 1984, 1063 ff; NJW 1970, 1680 mwN).
  • BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2003 - 23 W 22/03
    Ein eventuelles Unvermögen der Beteiligten zu 2), die Tragweite ihrer Willenserklärungen zu erfassen, begründet keine Vermutung für das Vorliegen einer krankhaften Störung im Sinne des § 104 Nr. 2 BGB (vgl. BGH, NJW 1961, 261; OHG 4, 66).
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